VG Neustadt: Sexueller Missbrauch eines Fahrgasts – Taxifahrer verliert Erlaubnis

Weil er einen weiblichen Fahrgast sexuell missbraucht hat, hat ein Taxifahrer die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung verloren. Dies geht aus einem Beschluss des
Verwaltungsgerichts hervor.

Vom Amtsgericht Kaiserslautern wurde er wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: Er hatte im Sommer
2004 eine stark alkoholisierte Frau nach Hause gefahren, in ihre Wohnung begleitet und dort sexuell missbraucht.

Nach seiner Verurteilung entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Der Antragsteller, der Widerspruch eingelegt hat, wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass die Maßnahme der Behörde nicht zu beanstanden ist. Nach der Fahrerlaubnisverordnung sei die Fahrerlaubnis zu entziehen,
wenn der Inhaber der Erlaubnis nicht mehr die Gewähr dafür biete, dass er seiner besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werde. Hiervon sei
auszugehen, weil der Antragsteller die Frau im Rahmen seiner Tätigkeit als Taxifahrer sexuell missbraucht und dabei die Unfähigkeit seines Opfers zur Äußerung eines
Abwehrwillens ausgenutzt habe. Die von ihm geltend gemachten beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile aus der Entziehung der Erlaubnis müssten demgegenüber
zurücktreten.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 7. November 2005 – 4 L 1867/05.NW –