VG Neustadt: Schließung der Grundschule Eppenbrunn rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 3. Juni 2004 entschieden, dass die vom Land beabsichtigte Schließung der Grundschule in Eppenbrunn rechtmäßig ist.

Auf Antrag des Schulträgers, der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, erließ die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im Oktober letzen Jahres eine Verfügung, wonach ab dem Schuljahr 2004/05 keine Schüler mehr in die 1. Klassenstufe der Grundschule aufgenommen werden dürfen; diese sind vielmehr in die Grundschule Vinningen einzuschulen.Die bereits in Eppenbrunn eingeschulten Grundschüler dürfen ihre Grundschulzeit hingegen noch dort beenden, so dass die Grundschule mit Ablauf des Schuljahres 2006/07 endgültig geschlossen werden soll.

Hiergegen hatte die Mutter eines künftigen ABC-Schützen geklagt.

Sie hatte damit jedoch keinen Erfolg. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist die stufen- bzw. jahrgangsweise Schließung der Grundschule wegen der zurückgehenden Schülerzahlen nicht zu beanstanden. Würde der Schulbetrieb aufrecht erhalten, so müssten in Zukunft Klassen zusammengelegt werden, was dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz widerspräche. Auch der ca. neun Kilometer lange Schulweg von Eppenbrunnnach Vinningen sei den Grundschülern, die mit Bussen transportiert werden sollen, zumutbar. Zudem sei nicht erkennbar, dass die Schließung der Eppenbrunner Schule im Vergleich zu anderen Schulen, die bestehen blieben, den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 3. Juni 2004 – 2 K 103/04.NW –