VG Mainz: Stadt Mainz bekommt den Zugabfall

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat die DB-Regio AG verpflichtet, Zugabfälle weiterhin der Stadt Mainz zur Entsorgung zu überlassen.

Die DB-Regio AG führt auf dem Gelände des Mainzer Hauptbahnhofs die Reinigung von Wagen durch. Die gemischten Abfälle aus diesen Wagen überließ sie bisher der Stadt Mainz zur Entsorgung, die diese im örtlichen Müllheizkraftwerk beseitigte. Die Gebühren pro Jahr dafür beliefen sich auf 7.000,00 bis 8.000,00 €.

2003 stellte die DB-Regio AG ihre Müllablieferung an die Stadt ein und überließ die Abfälle privaten Entsorgern, was bei ihr zu einer Kostenersparnis von ca. 40 % führte. Sie berief sich darauf, dass die Abfälle nunmehr verwertet und nicht wie bei der Stadt beseitigt würden und dass eine mögliche Verwertung Vorrang vor der Beseitigung habe.

Die Stadt Mainz ist der Auffassung, dass die DB-Regio AG ihr die genannten Abfälle weiterhin überlassen muss, weil eine Verwertung nicht erfolge und auch nicht möglich sei. Die Bahn verstoße schon gegen ihre Pflicht, die Abfälle in den Zügen getrennt zu erfassen. Das so entstehende Abfallgemisch sei wegen des hohen Anteils der sogenannten Nassfraktion (im Wesentlichen Speisereste), der Pressung des Abfallgemischs sowie der langen Lagerung bis zur Abfuhr nicht verwertbar, sondern könne nur durch Beseitigung ordnungsgemäß entsorgt werden. Die rechtswidrige Entsorgung über private Firmen führe bei ihr zu einem Gebührenausfall zwischen 7.000,00 und 8.000,00 € pro Jahr. Zu dem müsse sie wegen Unterschreitung der vertraglich zugesagten Abfallmenge über 1.000,00 € Strafzahlung an das Müllheizkraftwerk leisten. Diese Ausfälle gingen letztlich zu Lasten allerGebührenzahler.

Die DB-Regio AG weist darauf hin, dass eine getrennte Abfallerfassung in den Zügen aus Platz- und Kostengründen nicht möglich sei. Das Abfallgemisch sei trotz Fehlwürfen bzw. dem Anteil der Nassfraktion ohne weiteres verwertbar, was Auskünfte ihrer Vertragsfirmen belegten. Selbst wenn es anders wäre, könnte die Stadt nicht Überlassung zur Beseitigung verlangen, sondern müsste in einem ersten Schritt auf Trennung bzw. Abtrennung der verwertbaren Teile bestehen.

Die Richter der 4. Kammer haben eine vorläufige (d.h. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der DB-Regio AG) Regelung dahingehend getroffen, dass die DB-Regio AG vorerst wie bisher über die Stadt Mainz entsorgen muss. Wegen der Vielzahl der aufgeworfenen ungeklärten Sach- und Rechtsfragen haben sie dabei nicht wie sonst üblich auf die Erfolgsaussichten der Klage abgestellt – diese ließen sich nicht hinreichend sicher beurteilen – sondern darauf, dass es der Bahn eher zuzumuten ist, vorerst weiterhin ihr Abfallgemisch bei der Stadt Mainz abzuliefern. Während die Stadt Mainz andernfalls einen jährlichen Verlust von knapp 10.000,00 € hätte, beliefen sich die Mehrkosten der DB-Regio AG pro Jahr auf weniger als 1/3 davon.

4 L 189/04.MZ