VG Mainz: Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der FDP gegen das ZDF wegen des “Fernsehduells” der Kanzlerkandidaten bei Gericht eingegangen

Am 10. Juli 2002 ist beim Verwaltungsgericht Mainz die gegen das ZDF gerichtete Klage der FDP eingegangen, mit der die Partei die Verpflichtung des ZDF erstrebt, den Bundesvorsitzenden und Kanzlerkandidaten der FDP an dem vom ZDF und der ARD geplanten TV-Duell mit Herrn Bundeskanzler Schröder und Herrn Ministerpräsident Stoiber am 08. September 2002 teilnehmen zu lassen.

Zugleich hat die FDP einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, der inhaltlich dasselbe Begehren enthält.

Das Gericht hat das ZDF im einstweiligen Anordnungsverfahren gebeten, binnen einer Woche zu dem einstweiligen Anordnungsantrag Stellung zu nehmen.

AZ:4 K 787/02.MZ 4 L 762/02.MZ