VG Mainz: Keine Sozialhilfe für WC-Sitz

Abgewiesen hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz die Klage eines Sozialhilfeempfängers (Kläger) gegen die Stadt Mainz auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines neuen WC-Sitzes im Rahmen der Sozialhilfe.

Der Kläger, der seit Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, beantragte beim städtischen Sozialamt Sozialhilfe für die Anschaffung eines neuen WC-Sitzes zum Preis von 7,99 €; der alte Sitz sei bei der Benutzung des WC durchgebrochen. Das Sozialamt lehnte die Kostenübernahme ab.

Die Behördenentscheidung sei richtig, befanden jetzt die Richter der 1. Kammer, an die sich der Kläger gewandt hatte. Nur wenn es um die Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang gehe, komme eine einmalige Sozialhilfeleistung in Frage. Vorliegend sei das Sozialamt angesichts des vom Kläger genannten Preises von 7,99 € für den neuen WC-Sitz jedoch zu Recht von einer Instandsetzung in kleinerem Umfang ausgegangen; diese Kosten seien aber von den Sozialhilfe-Regelsätzen abgedeckt.

1 K 1479/02.MZ