OVG Rheinland-Pfalz: Unerlaubte “Hilfe” bei Steuererklärungen – Finanzbeamte aus dem Dienst entfernt

Ein Finanzbeamter, der für dritte Personen Einkommensteuererklärungen unrichtig
abgibt, kann für den öffentlichen Dienst untragbar sein und ist dann aus dem Dienst zu
entfernen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 1948 geborene Finanzbeamte hatte jahrelang in über 100 Fällen steuerpflichtigen
Bürgern “geholfen”, um ihnen mit Hilfe seiner internen Kenntnisse ungerechtfertigte
steuerliche Vorteile zukommen zu lassen. Dafür hatte er Entgelte angenommen. Im
Strafverfahren wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im
anschließenden Disziplinarverfahren entfernte das Verwaltungsgericht Trier den Mann
aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht
erfolglos.

Wer sich in dieser Weise gezielt gegen seinen Dienstherrn stelle, verliere endgültig
dessen Vertrauen und das der Allgemeinheit, betonten die Richter. Die
Dienstpflichtverletzung wiege deshalb besonders schwer, weil der Mann für seine
Tätigkeiten Entgelte angenommen und sein Wissen als Finanzbeamter rechtswidrig und zum
Nachteil des Fiskus ausgenutzt habe. Dadurch habe er dem Ansehen des Landes einen
schweren Schaden zugefügt. Das gezeigte Verhalten mache den Beamten für das weitere
Verbleiben in der Steuerverwaltung schlichtweg untragbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. April 2005,
Aktenzeichen: 3 A 10278/05.OVG