OVG Rheinland-Pfalz: Kein Pferdeschwanz für Polizeibeamte

Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferdeschwanzes tragen. Mit diesem Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Eilbeschluss, den es im letzten Jahr erlassen hatte (s. Pressemitteilung Nr. 45/2003 vom 30.09.2003).

Gerade die uniformierten Angehörigen der Polizei müssten so auftreten, dass ihr Auftrag in den Augen der Bürger glaubhaft verkörpert werde. Überlange Haare stießen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf geringe Akzeptanz oder gar Ablehnung. Dies erschwere die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.

Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 2004, Aktenzeichen:2 A 10239/04.OVG