Den Christen im Irak droht gegenwärtig nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit
eine Verfolgung aus religiösen Gründen, entschied das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Klägerinnen des vorliegenden Verfahrens waren eine 52-jährige Frau mit ihrer heute
15-jährigen Tochter. Sie waren vor etwa zwei Jahren illegal auf dem Landweg in das
Bundesgebiet eingereist und hatten Asylanträge gestellt. Dabei beriefen sie sich vor
allem auf ihre christlich-chaldäische Religionszugehörigkeit und machten geltend,
unter den gegenwärtigen Verhältnissen werde die christliche Minderheit im Irak um
ihres Glaubens willen verfolgt. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage jedoch
ab, und das Oberverwaltungsgericht bestätigt dies jetzt.
Nach den verfügbaren Erkenntnisquellen gebe es keine greifbaren Anhaltspunkte für
einen “Christenhass” im Irak, befand das Oberverwaltungsgericht. Zwar habe es im
vergangenen Jahr mehrfach koordinierte Terroranschläge gegen christliche Kirchen und
auch gegen Ladenlokale christlicher Inhaber gegeben. Diese fügten sich aber ein in
ein gewalttätiges Umfeld, in dem es bekanntermaßen generell immer wieder zu
Anschlägen auch gegenüber Muslimen, seien es Sunniten oder Schiiten, und anderen
Bevölkerungsgruppen komme. Selbst der Erzbischof von Kirkuk habe jüngst geäußert,
dass es “im Prinzip jeden treffen” könne. Das Oberverwaltungsgericht berücksichtigte
bei seiner Entscheidung auch, dass Teile der muslimischen Bevölkerung ihren
christlichen Nachbarn nach Übergriffen geholfen und muslimische Würdenträger solche
Anschläge auf Christen verurteilt hätten. Insgesamt bestehe für die Christen im Irak
kein solches Maß an Gefahr, dass die Gewährung von politischem Asyl oder zumindest
ein genereller Abschiebungsschutz erforderlich sei, heißt es in dem Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts.
Beschluss aufgrund der Beratung vom 24. Januar 2005,
Aktenzeichen: 10 A 10001/05.OVG