OVG Rheinland-Pfalz: Halter muss bissigen Hund abgeben

Ein Hund, der sich als bissig und damit gefährlich erweist, darf dem Halter auf Dauer weggenommen werden, bestätigte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht in einem Eilbeschluss.

Bei einem “Wort- und Gestengeplänkel” zwischen dem Hundehalter und seiner Ehefrau griff der Hund den Mann unvermittelt an und zerfetzte zunächst mit einem heftigen Biss dessen Ohrläppchen. Kurze Zeit später attackierte der Hund den Mann wiederum und biss ihn noch zweimal, nämlich in die Unterlippe, die er dabei in drei Teile riss, sowie in die linke Hand. Als die Stadtverwaltung Ludwigshafen als zuständige Ordnungsbehörde davon erfuhr, stellte sie den Hund sicher und ließ ihn in ein Tierheim bringen. Gegen den ausdrücklichen Willen der Leitung des Tierheims holte der Halter das Tier von dort eigenmächtig wieder ab. Nachdem die Stadtverwaltung erneut die Sicherstellung angeordnet und dem Mann zugleich die weitere Haltung des Hundes untersagt hatte, kam es zum Rechtsstreit. Ebenso wie das Verwaltungsgericht Neustadt in erster Instanz gab nun auch das Oberverwaltungsgericht der Behörde Recht.

Der Hund habe sich durch den schweren Beißvorfall als gefährlich erwiesen, betonten die Richter. Die Situation, die ihn zu seinen Attacken provoziert habe, sei durchaus alltäglich, könne sich jederzeit wiederholen. Die von dem Tier ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit könne nicht hingenommen werden, zumal der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze. Dies werde schon aus dem Verhalten deutlich, das der Mann in dem Tierheim gezeigt habe.

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. März 2003, Aktenzeichen:12 B 10430/03.OVG