Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat durch Beschluss vom heutigen Tage den Eilantrag eines Journalisten auf Einsicht in die Unterlagen über die für das
Nokia-Werk in Bochum gewährten Subventionen endgültig abgelehnt.
Ein für eine Rundfunkanstalt tätiger freier Journalist begehrte von der NRW Bank im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes Einsicht in die das Nokia-Werk in Bochum
betreffenden Förderunterlagen. Er stützte sich dabei auf das Pressegesetz NRW und das Informationsfreiheitsgesetz NRW. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den
Eilantrag ab.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat das OberverwalÂtungsgericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die nach wie
vor laufenden Verhandlungen über die Rückforderung der InvestitionsÂzuschüsse würden erheblich beeinträchtigt, wenn die vom Antragsteller begehrten Informationen zum
jetzigen Zeitpunkt allgemein bekannt würden.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.