Neues Urteil zur Windenergie: OVG Rheinland-Pfalz prüft und verneint Vogelschutz

Unter welchen Voraussetzungen können Windkraftanlagen durch Hinweis auf Vogelschutz verhindert werden? Über diese Frage verhandelte und entschied heute das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die zwei umstrittenen Anlagen sollen in der Gemarkung Niederkirchen (Verbandsgemeinde Otterberg, Landkreis Kaiserslautern) errichtet werden. Nachdem die Gemeinde ihre Zustimmung versagt hatte, lehnte die Kreisverwaltung den Bauantrag ab: Wegen des Vorkommens gefährdeter Vogelarten (wie Kornweihe und Wiesenweihe) könnten Windkraftanlagen an diesem Standort nicht hingenommen werden. Die Klage des Investors blieb in erster Instanz erfolglos; das Oberverwaltungsgericht gelangte nun aber zu einem anderen Ergebnis.

Der Schutz gefährdeter Vogelarten sei europaweit ein wichtiges Anliegen und könne unter Umständen dem Bau von Windkraftanlagen durchaus entgegenstehen, betonte das Oberverwaltungsgericht bei der mündlichen Urteilsbegründung. Im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen dafür allerdings nicht gegeben. So habe das zuständige rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt und Forsten bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten einen fachlichen Beurteilungsspielraum. Gerade mit Blick auf die Kornweihe und die Wiesenweihe habe das Umweltministerium die Unterschutzstellung des Nordpfälzer Berglandes einschließlich des hier betroffenen Geländes im Raum Otterberg geprüft, aber ausdrücklich verworfen. Auch erlaubten diverse, dem Gericht vorliegende und von ihm ausgewertete Gutachten nicht den Schluss, dass gerade der hier umstrittene Bereich zum Schutz der seltenen Vogelarten ganz besonders geeignet sei und deshalb den Rang eines “faktischen Vogelschutzgebietes” besitze.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 2003, Aktenzeichen: 8 A 10481/02.OVG