Drogendelikte: OVG Rheinland-Pfalz entfernt Polizeibeamten aus dem Dienst

Ein Polizeibeamter, der wiederholt Drogen beschafft und konsumiert, verliert das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit und ist deshalb regelmäßig aus dem Dienst zu entfernen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Koblenz) in einem heute veröffentlichten Urteil.

Der 32-Jährige verrichtete seinen Dienst in einer rheinland-pfälzischen Polizeidienststelle. Als der Polizeipräsident erfuhr, dass der Beamte wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in elf Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, erhob er Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht Trier. Dieses entfernte den Beamte antragsgemäß aus dem Dienst. Die Berufung dagegen blieb vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

Durch den wiederholten Drogenerwerb habe der Mann ein schweres Dienstvergehen begangen, betonte das Oberverwaltungsgericht. Gerade ein Polizeibeamter habe den besonderen Auftrag, Gefahren von der Allgemeinheit abzuwenden und Straftaten zu verfolgen. Mit diesen Dienstpflichten sei es gänzlich unvereinbar, wenn ein solcher Beamter selbst gegen Strafvorschriften verstoße, die wichtige Gemeinschaftsbelange schützen sollen. Zwar sei es hier “nur” um sog. weiche Drogen in Form von Cannabis-Produkten gegangen, doch habe sich der Beamte bei deren Beschaffung in einen engen Kontakt zu dem Milieu der Drogenlieferanten begeben. Wer in dieser Weise Handlungen begehe, die er von Amts wegen zu verhindern oder zu verfolgen habe, verliere endgültig das Vertrauen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit und könne deshalb nicht im Beamtenverhältnis bleiben.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2003, Aktenzeichen:3 A 10767/03.OVG