Sächs. VerfG: Vb gegen die Einführung eines Bildungsplans für Kindertageseinrichtungen erfolglos

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 3. Mai 2007 zwei Verfassungsbeschwerden gegen § 2 Abs. 1 Satz 4 und 5 des Gesetzes über
Kindertagesein-richtungen (SächsKitaG) verworfen.

Nach § 2 Abs. 1 Satz 4 SächsKitaG ist der Sächsische Bildungsplan der Gestaltung der päda-gogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kinderpflege zugrunde
zu le-gen. Er wird von den Staatsministerien für Soziales und Kultus erstellt und weiterentwickelt. Träger von Waldorfkindergärten und ?horten sowie Eltern, deren Kinder
diese Einrichtungen besuchen, sehen sich durch die gesetzliche Regelung in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Die Verbindlichkeit eines Bildungsplans lasse
keinen Spielraum für eigene pädago-gische Ziele und Methoden.

Der Verfassungsgerichtshof erachtete die Verfassungsbeschwerden als unzulässig. Die Be-schwerdeführer hätten nicht hinreichend begründet, dass eine Verletzung ihrer in der
Verfas-sung des Freistaates Sachsen verankerten Grundrechte möglich sei. Insbesondere hätten die Träger der Kindertageseinrichtungen nicht substantiiert dargelegt, dass sie
jedweder im Gesetz vorgesehener Bildungsplan in ihrer beruflichen Tätigkeit einschränke und dazu führe, dass alle Kindertageseinrichtungen das gleiche Bildungsangebot
unterbreiten müssten. Auch die be-schwerdeführenden Eltern hätten nicht zureichend dargetan, dass ihnen mit der Einführung eines Bildungsplans die elterliche Verantwortung
nicht mehr im verfassungsrechtlich gebotenen Um-fang verbleibe.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 3. Mai 2007 ?
Vf. 114-IV-06 und Vf. 115-IV-06