BVerfG: ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge der „Anarchistischen
Pogo-Partei Deutschlands„ (APPD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der das ZDF
verpflichtet werden soll, ihre Wahlwerbesendung in ungekürzter Fassung zur Ausstrahlung am 12. September
um 21:40 Uhr zuzulassen, abgelehnt. Die erforderliche Folgenabwägung ergebe, dass die Gründe
für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht überwiegen. Das ZDF hat der Beschwerdeführerin
zugesichert, am 12. September 2005 zur vorgesehenen Zeit einen von ihr überarbeiteten Film zu senden.
Die Beschwerdeführerin habe mithin die Möglichkeit, für sich und ihr Programm zu werben. In Anbetracht
dessen erwachse der Beschwerdeführerin kein ins Gewicht fallender Nachteil, wenn ihre Wahlwerbesendung
nicht in der ursprünglich beabsichtigten Fassung ausgestrahlt wird.

Beschluss vom 12. September 2005 – 2 BvR 1545/05 –
Karlsruhe, den 12. September 2005