BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen geplante Privatisierung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser erfolglos

Die Beschwerdeführerin ist seit Februar 2003 in einem niedersächsischen
Landeskrankenhaus im Maßregelvollzug untergebracht. Mit ihrer
Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der
Niedersächsischen Landesregierung, sämtliche Landeskrankenhäuser zu
privatisieren.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur
Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin sei nicht schon durch
den angegriffenen Beschluss der niedersächsischen Landesregierung
unmittelbar und gegenwärtig betroffen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
der Privatisierungsabsichten der Landesregierung seien bisher nicht
getroffen worden. Die Kriterien und Bedingungen der für März 2006
geplanten europaweiten Ausschreibung des Bieterverfahrens stünden noch
nicht fest. Es sei derzeit somit nicht absehbar, ob und wann es zu dem
beabsichtigten Verkauf des Landeskrankenhauses, in dem die
Beschwerdeführerin untergebracht ist, kommen wird und wie die geplante
Privatisierung rechtlich ausgestaltet werden soll.

Beschluss vom 21. September 2005 – 2 BvR 1338/05 –

Karlsruhe, den 29. September 2005