BVerfG: Organklage eines ehemaligen Schl.-Holst. Abgeordneten gegen Aufhebung eines Gesetzes zur Änderung der Abgeordnetendiäten erfolglos

Der Antragsteller war von 1998 bis 2005 Abgeordneter des
Schleswig-Holsteinischen Landtags. Mit der Organklage wandte er sich
dagegen, dass es der Schleswig-Holsteinische Landtag im Jahre 2003
unterlassen hatte, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der
Abgeordnetenentschädigung zum Abschluss zu bringen. In dem
Änderungsgesetz sollten die Entschädigung der Abgeordneten angehoben
und die Zulagen für weniger bedeutende parlamentarische Funktionen
gestrichen werden. Der Landtag hatte den Gesetzesbeschluss vor der
Verkündung im Gesetzesblatt gestoppt, nachdem die Bild-Zeitung in
mehreren Artikeln (“Bild-Leser stoppen Diäten-Wahnsinn”, “Das sind die
Diäten-Abzocker”) gegen das Änderungsgesetz Stellung bezogen hatte. Im
Jahre 2006 nahm der Schleswig-Holsteinische Landtag seine damaligen
Reformbestrebungen wieder auf und änderte die Entschädigungsregelungen
des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes mit Gesetz vom 20.
Juni 2006.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Organklage als
unzulässig verworfen. Dem Antragsteller fehlt das
Rechtsschutzbedürfnis, da die Entschädigungsregelungen für Abgeordnete
inzwischen geändert wurden und damit dem ursprünglichen Begehren des
Antragstellers entsprochen wurde.