Die “Jungen Nationaldemokraten”, eine Jugendorganisation der NPD, (Beschwerdeführerin; Bf) meldeten
für den 8. Mai 2005 einen Aufzug in Berlin unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit
dem Schuldkult!„ an. Der Polizeipräsident in Berlin erließ Auflagen über die Versammlung, insbesondere
wurde der Bf verboten, den Aufzug am Denkmal für die ermordeten Juden Europas vorbeizuführen und
die Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor vorzunehmen. Darüberhinaus darf der angemeldete
Aufzug frühestens nach Beendigung der in der Neuen Wache stattfindenden Kranzniederlegung, etwa
gegen 14.00 Uhr, stattfinden. Die gegen diese Auflagen gerichteten Eilanträge der Bf waren sowohl vor
dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin ohne Erfolg.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den gegen die gerichtlichen Entscheidungen
gerichteten Antrag der Bf auf Erlass einer einstweiligen Anordung abgelehnt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mit Gründen versehen. Die Begründung des
Beschlusses wird nachgereicht werden.
Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 –
Karlsruhe, den 6. Mai 2005