Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Antrag vom 1. September 2005 im
Wege der abstrakten Normenkontrolle festzustellen, dass das Gesetz zur
Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.
Dezember 2004 verfassungswidrig ist, mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009
zurückgenommen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat
daraufhin das Verfahren eingestellt, weil Gründe des öffentlichen
Interesses für eine Fortführung des Verfahrens nicht ersichtlich sind.
Pressemitteilung Nr. 94/2009 vom 11. August 2009
Beschluss vom 31. Juli 2009 – 1 BvF 3/05 –