OLG Wien: Zur Zuständigkeit bei Internet-Streitigkeiten

OLG Wien zur Zuständigkeit bei Internet-Streitigkeiten (Beschluss vom 28.2.2001; 1 R 25/01f):

Wettbewerbsverstösse im Internet, die vom Ausland ihren Ausgang nehmen, können auch an jenem Ort geltend gemacht werden, an dem der (österreichische) Klaeger tatsächlich ins Internet zugreift (§ 83c JN und Art 5 Abs 3 EuGVÜ/LGVÜ).

Aus der Begründung: Nach hM ist bei gesetzwidrigen Handlungen, die vom Ausland aus im Rundfunk, Fernsehen etc. begangen werden, analog zu § 83c Abs 3 JN und Art 5 Z 3 EuGVÜ/LGVÜ jener Ort als Erfolgsort anzusehen, an dem die Rundfunk- oder Fernsehsendung empfangen kann. Zwar sind diese Kommunikationseinrichtungen nicht mit dem Internet vergleichbar, trotzdem sei aber das Bereithalten einer Internetseite, die auch von Oesterreich aus abgerufen werden kann, vom Ausland abgesandten Schriften, Druckwerken oder anderen Gegenstaenden gleichzuhalten. Daher sei in vorliegendem Fall die inländische Zustaendigkeit gegeben.