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Band 39: Die Geschichte der Gesetzespublikation
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Vor dem Hintergrund der modernen medialen Revolution, die sich mit Einführung von Internet und neuen Medien in erheblichem Maße auf Verbreitungsmechanismen auswirkt, zeichnet die Arbeit die Entwicklung der Gesetzespublikation von der medialen Revolution des Buchdrucks um 1450 bis zur Einführung von Gesetzesblättern im 19. Jahrhundert nach. Ausgangspunkt ist das Gesetzverständnis, welches in der Antike mit der Ausprägung des römischen Grundsatzes, dass nur diejenigen Gesetze Bindungskraft entfalten können, welche publiziert worden sind, entwickelt wurde. Nachdem diese Relevanz der Gesetzespublikation für die Wirksamkeit im Mittelalter nahezu unbekannt gewesen war, wird die im zersplitterten Deutschland höchst unterschiedlich verlaufende Entwicklung hin zu einer wirksamen Gesetzespublikation aufgezeigt. Dabei ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten, wie etwa die explizite Geheimhaltung von einzelnen Gesetzesvorschriften in Sachsen. Zudem werden die Zusammenhänge mit der Rezeption römischen Rechts in Deutschland ab etwa dem Jahr 1500 neben die Entwicklung der Gesetzespublikation gestellt, um Parallelen aufzuzeigen. Ein Seitenblick gilt auch Randgebieten, wie etwa den Kirchenordnungen. Die Arbeit führt dann über die Ausprägung von generellen Publikationsvorschriften, die abstrakt für alle Gesetzesnormen Geltung hatten, bis zum Übergang von der materiellen Bekanntmachung hin zum formellen Gesetzesblatt seit der Französischen Revolution, welche in Deutschland im Laufe des 19. Jahrhunderts übernommen wurde. Damit wird der Bogen gespannt vom römisch rechtlichen Publikationsverständnis bis zur modernen Gesetzespublikation mittels Bundesanzeiger. Am Ende steht ein Ausblick auf die Auswirkungen der heutigen medialen Revolution.

    Der Autor:
    Timo Holzborn, geboren am 11. 05. 1969 in Dortmund, hat nach Banklehre, Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Bonn ab dem Jahr 2000 zunächst als Rechtsanwalt bei der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., bei der rechtlichen Unterstützung des Vorstands und dann im Bereich Wertpapierzulassung und Unternehmensübernahmen gearbeitet. In dieser Eigenschaft begleitete er das Gesetzgebungsverfahren des Übernahmegesetzes. Seit April 2002 ist Timo Holzborn bei der Anwaltssozietät Nörr Stiefenhofer Lutz in München im Bereich Kapitalmarkt-, Aktien- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt Übernahmerecht tätig. Er verfügt über vielseitige Lehrerfahrungen in Universitätsveranstaltungen, in der Xetra-Börsenhändler-Prüfung bzw. im Rahmen von Vortragsveranstaltungen bei diversen Veranstaltern und ist daneben Autor von Fachbüchern und Publikationen im Bereich Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

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