Die flächendeckende Einführung der elektronischen Kommunikation in der öffentlichen Verwaltung ist ein zentraler Schritt bei der beabsichtigten
Modernisierung der Verwaltung. Sie wird durch das Projekt »BundOnline 2005« der Bundesregierung auf Bundesebene verfolgt und auf europäischer und kommunaler Ebene
sowie durch die Länder in einer Vielzahl von Wettbewerben und Projekten gefördert. Die elektronische Verwaltung – im modernen Sprachgebrauch auch als »Electronic
Government« oder kurz E-Government bezeichnet – wirft eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und technischer Fragen auf. Die vorliegende Arbeit untersucht
die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger unter Verwendung der elektronischen Signatur nach dem deutschen »Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische
Signaturen (Signaturgesetz – SigG)« und der europäischen »Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. 12. 1999 über
gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen«. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen in der öffentlichen Verwaltung liegen mittlerweile mit den
Anpassungen durch das »Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften« auf Bundesebene und entsprechender Reformgesetze der Länder zum
überwiegenden Teil vor. Ebenso ist auch die Technik der elektronischen Signatur grundsätzlich verfügbar. Auch wenn die praktische Bedeutung der elektronischen Signatur
zur Zeit noch gering ist, stellt sie den zentralen Baustein eines zukünftigen elektronischen Verwaltungsverfahrens dar. Aus der Analyse des verfassungs- und
europarechtlichen Rahmens, der einfachrechtlichen Anforderungen sowie der technischen Möglichkeiten werden Anwendungsfragen der elektronischen Signatur entwickelt auf
deren Grundlage die konkrete Anwendung elektronischer Signaturen im Verwaltungsverfahren dargestellt wird.
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