Die Frage nach einem geeigneten Kitaplatz ist für viele Eltern zentral und kann zuweilen komplex werden. In Deutschland existieren klare gesetzliche Regelungen bezüglich des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Doch wie genau funktioniert dieser Anspruch, und was können Eltern tun, wenn sie auf Hürden stoßen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie, und wie können sie sich in besonderen Situationen, beispielsweise während einer Pandemie, absichern? Dieser Text bietet einen umfassenden Überblick über den Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung, die Vorgehensweise bei der Platzsuche und die rechtlichen Optionen, die Eltern zur Verfügung stehen.
Seit dem 01.08.2013 besteht für alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) gemäß § 24 SGB VIII. Für Kinder, die das 4. Lebensjahr erreicht haben und noch nicht eingeschult sind, ist dieser Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung bereits seit 1996 gegeben. Während der Anspruch nicht notwendigerweise die Zuteilung zu einer bestimmten Wunschkita beinhaltet, garantiert er doch eine Mindestbetreuungszeit. Eltern, die einen Kindergartenplatz in ihrer bevorzugten Kita wünschen, können diesen Anspruch nur geltend machen, wenn in dieser Kita auch tatsächlich Plätze verfügbar sind. In Gebieten mit hoher Bevölkerungs- und Kinderdichte, wie Berlin, Potsdam, NRW oder Bayern, kann es vorkommen, dass Kinder nicht unbedingt in der nächstgelegenen Einrichtung untergebracht werden. Dennoch ist die Stadt verpflichtet, einen “wohnortnahen” Platz bereitzustellen, der definiert ist als eine Einrichtung, die innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist oder sich in einer maximalen Entfernung von 5 Kilometern befindet. Hinsichtlich der Betreuungsdauer haben Eltern Anspruch auf mindestens 20 Stunden pro Woche. Bei Eltern, die in Vollzeit arbeiten, kann dieser Anspruch bis zu 45 Stunden pro Woche betragen. In dieser Zeit liegt die Aufsichtspflicht beim Kita-Personal.
In Krisenzeiten, etwa während einer Pandemie, wenn Kitas für längere Zeit geschlossen bleiben müssen, stellt sich für Eltern die Frage, ob sie bereits entrichtete Kita-Gebühren zurückfordern können. Hierbei gibt es bislang keine bundesweite Regelung, da die Kinderbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt und unterschiedliche Kita-Träger existieren. Einige Städte, darunter Kiel und Lübeck, haben allerdings bereits angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Ob es in Zukunft eine einheitliche Regelung auf Bundesebene geben wird, bleibt unklar.
Eltern, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind geltend machen möchten, sollten sich rechtzeitig um einen Platz bemühen. Abhängig von der regionalen Situation kann es sogar ratsam sein, sich schon während der Schwangerschaft um einen Kitaplatz zu kümmern. Die ersten Schritte beinhalten eine eigenständige Suche nach geeigneten Einrichtungen. Dies bedeutet, dass Eltern zunächst selbst aktiv werden und Kitas in ihrer Umgebung identifizieren, Besichtigungstermine koordinieren und Anmeldungen vornehmen sollten, sei es direkt in der Einrichtung, online oder mittels eines Anmeldeformulars. Um die Chancen zu erhöhen, in der Wunschkita einen Platz zu bekommen, kann es sinnvoll sein, das Kind auf den Wartelisten mehrerer Kitas einzutragen. Falls die Suche jedoch erfolglos bleibt, steht das Jugendamt als Unterstützung zur Verfügung.
Wenn die eigene Suche nach einem Kita-Platz ohne Erfolg bleibt, ist das Jugendamt die richtige Anlaufstelle. Eltern können sich dort auf verschiedenen Wegen – persönlich, telefonisch oder schriftlich – vorstellen. Anschließend hat das Jugendamt die Pflicht, innerhalb von zwei bis drei Monaten geeignete Kita-Plätze vorzuschlagen. Besteht am Ende dieser Phase immer noch kein passender Platz, kann man weiter vorgehen.
Falls das Jugendamt einen Ablehnungsbescheid erteilt, steht Eltern das Recht zu, binnen 4 Wochen Widerspruch dagegen einzulegen. Dieser Widerspruch ist schriftlich zu formulieren und sollte spezifische Informationen wie die persönlichen Daten der Erziehungsberechtigten, des Kindes und Details zum Ablehnungsbescheid enthalten. Das Jugendamt ist dann verpflichtet, den Widerspruch zu überprüfen und erneut nach verfügbaren Plätzen zu suchen.
Sollte auch der Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Eltern vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Es ist sinnvoll, diesen Schritt zu wählen, wenn es offensichtlich freie Plätze gibt, die nicht zugeteilt wurden. Bei Einreichung einer Klageschrift sind bestimmte Angaben zu berücksichtigen, und ein Eilverfahren kann den Prozess beschleunigen.
Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, dass kein Kita-Platz verfügbar ist. In solchen Fällen ist es ratsam, alternative Betreuungsmöglichkeiten wie Tageseltern, private Kindergärten oder Babysitter zu prüfen. Wenn keine geeigneten Kita-Plätze vorhanden sind, wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu einem Anspruch auf Kostenerstattung für alternative Betreuungsmodelle. Hierbei übernimmt die Gemeinde die entstandenen Kosten, vorausgesetzt, man legt eine genaue Kostenübersicht vor.
Bei Unsicherheiten in Bezug auf Klageverfahren oder andere juristische Fragen kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein. Ein solcher Anwalt kann innerhalb kurzer Zeit kontaktiert werden und eine erste Einschätzung der Situation geben.
Die Sicherung eines Kindergartenplatzes für Ihr Kind ist in der Regel ein Prozess, den Sie eigenständig angehen können. Dies kann durch die Kontaktaufnahme mit Kitas und Gespräche mit dem Jugendamt erfolgen. Es kann jedoch Situationen geben, in denen Sie auf Hürden stoßen, wie zum Beispiel eine erfolglose Suche oder einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt.
In solchen Fällen müssen Sie nicht einfach Verdienstausfälle oder Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber akzeptieren. Es gibt Experten im Bereich des Kindergartenrechts, die Ihnen zur Seite stehen können. Ein Anwalt, spezialisiert auf dieses Rechtsgebiet, bietet die nötige Unterstützung, um die besten Schritte zur Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz zu ermitteln.
Egal ob Sie sich im Widerspruchsverfahren befinden oder über eine Klage nachdenken, der Anwalt wird Ihnen helfen. Dies kann durch die Erstellung von rechtlich fundierten Schreiben, überzeugenden Argumentationen gegenüber Behörden und der Vertretung vor Gericht sein. Darüber hinaus kann der Anwalt zwischen den beteiligten Parteien vermitteln und darauf hinarbeiten, dass die Betreuungssituation Ihres Kindes schnellstmöglich geklärt wird. Wenn Sie Anspruch auf Kostenerstattung haben, wird der Fachanwalt ebenfalls versuchen, diesen Anspruch bei der zuständigen Behörde geltend zu machen.
Jedes Kind ab dem Alter von einem Jahr bis zur Einschulung besitzt einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung. Dieser Anspruch bezieht sich jedoch nicht auf eine spezifische Wunsch-Kita. Eltern sind zunächst dafür verantwortlich, eigenständig einen geeigneten Kitaplatz zu finden. Sollten sie hierbei keinen Erfolg haben, kann das Jugendamt zur Unterstützung bei der Suche herangezogen werden. Wenn Eltern einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten, haben sie das Recht, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage zu erheben, um ihren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu sichern. Falls in der Gemeinde keine Kitaplätze verfügbar sind, ist es Aufgabe der Gemeinde, die Kosten für alternative Betreuungsmethoden zu tragen. Darüber hinaus kann, je nach dem jeweiligen Bundesland und dem Träger der Kita, bei längeren Schließungen aufgrund von Corona eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren verlangt werden. In Ballungszentren wie Berlin oder NRW ist der vorhandene Bedarf an Kindertagesbetreuung oftmals nicht ausreichend gedeckt.