DAZN Preiserhöhung: Verbraucher dürfen aufatmen

Was für viele mit der Freude an Live-Sport begann, hat sich für zahlreiche DAZN-Kunden in den letzten Jahren zu einem Ärgernis entwickelt. Kaum ein anderes Streamingunternehmen hat so drastische Preiserhöhungen durchgesetzt und dabei so wenig Rücksicht auf die eigene Kundschaft genommen. Während der Sportanbieter einst für seine transparente Preisstruktur gefeiert wurde, hagelt es nun Vorwürfe: einseitige Vertragsänderungen, willkürliche DAZN Preiserhöhung und intransparente Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Kritik hat ihren Weg in die Gerichtssäle gefunden – und mit dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Oktober 2024 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Was dieses Urteil so bedeutend macht? Es offenbart die problematischen Mechanismen hinter Klauseln, die Verbrauchern Kontrolle und Schutz entziehen. Es zeigt, wie Unternehmen sich durch vage Formulierungen Spielräume schaffen, die auf Kosten der Kunden gehen – sei es durch undurchsichtige Preiserhöhungen oder durch Änderungen an gebuchten Leistungen, die plötzlich nicht mehr das halten, was sie einst versprochen haben.

Im Folgenden werfen wir einen genauen Blick darauf, was dieses Urteil bedeutet, wie es zustande kam und welche Konsequenzen es für DAZN und die gesamte Streamingbranche haben könnte. Und vor allem: Was kannst Du als Kunde aus diesem Fall lernen?


 

 


I. Die Entscheidung im Überblick

Als DAZN-Kunde kennst du das Gefühl vielleicht: Du hast ein Sportpaket gebucht, das du liebst, und plötzlich steigen die Preise – ohne eine klare Begründung, ohne dass du zustimmen musst. Genau das hat das Oberlandesgericht München (OLG) in seinem Urteil vom 11. Oktober 2024 unter die Lupe genommen. Im Fokus standen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die DAZN im Jahr 2022 verwendet hat, und die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als intransparent und unfair angegriffen wurden.

Insgesamt entschied das OLG in seinem Urteil vom 11.10.2024 (Az.: 39 U 2482/23 e), dass neun Klauseln in den AGB unwirksam sind. Besonders problematisch: die sogenannte Preisanpassungsklausel, die DAZN das Recht einräumte, die Preise bei „sich verändernden Marktbedingungen“ oder „erheblichen Veränderungen in den Bereitstellungs- oder Beschaffungskosten“ zu erhöhen. Klingt vage? Das fanden auch die Richter. Sie sahen in dieser Formulierung weder Transparenz noch Nachvollziehbarkeit.

Eine Klausel ist daher zu unbestimmt, wenn sie ganz allgemein an eine Erhöhung der nicht näher umschriebenen Bereitstellungskosten anknüpft und weder die Voraussetzungen noch den Umfang einer Preiserhöhung näher regelt.” 

Abonnenten hatten keine Chance zu überprüfen, ob eine DAZN Preiserhöhung tatsächlich gerechtfertigt war. Es blieb allein der Glaube daran, dass DAZN fair handelt – ein fragwürdiges Konstrukt, wie das Gericht feststellte. Noch gravierender war die Feststellung des Gerichts, dass die Klausel DAZN erlaubte, über bloße Kostendeckung hinaus Zusatzgewinne zu erzielen – eine Praxis, die nach § 307 BGB nicht nur unzulässig, sondern schlicht inakzeptabel ist.

Neben der Preisanpassungsklausel stießen auch die Vertragsänderungsklauseln auf scharfe Kritik. DAZN behielt sich vor, die Inhalte des gebuchten Abos jederzeit und ohne triftige Gründe zu ändern. Als Kunde bedeutete das: Was du heute bezahlst, kann morgen schon weniger wert sein – gerade wenn du bereits von einer DAZN Preiserhöhung betroffen bist.

II. Verbraucher im Nachteil: Ein Freibrief für einseitige Änderungen

Vielleicht hast du dich auch schon gefragt: Warum darf ein Unternehmen Preise erhöhen, ohne dass ich ein Mitspracherecht habe? Genau das hat das OLG München bei DAZN beanstandet. Die Richter sahen in der Preisanpassungsklausel eine klare Benachteiligung der Kunden. Während das Unternehmen steigende Kosten direkt weitergeben konnte, war es bei sinkenden Kosten nicht verpflichtet, die Preise zu senken. Für dich als Kunde hieß das: Mehr zahlen, aber nie weniger – selbst wenn DAZN günstiger produzieren konnte.

Die Preisentwicklung bei DAZN im Überblick: Seit dem Start 2016 haben sich die Abo-Preise vervielfacht. Das OLG München hat nun die Preisanpassungen der Jahre 2021 und 2022 für Bestandskunden genauer unter die Lupe genommen und grundlegende Klauseln als rechtswidrig eingestuft.

Doch es wurde noch deutlicher: Die Klausel erlaubte es DAZN, nicht nur Kosten zu decken, sondern auch zusätzliche Gewinne zu erzielen. Für die Richter war klar, dass eine solche Regelung die Grenze des Erlaubten sprengt. Schließlich gibt es im Vertragsrecht klare Vorgaben: Anpassungen müssen nachvollziehbar, fair und an objektive Maßstäbe geknüpft sein. Das war hier nicht der Fall.

Noch problematischer waren die Vertragsänderungsklauseln. Stell dir vor, du buchst ein Paket, um deine Lieblingssportarten zu sehen – und plötzlich verschwinden genau diese Inhalte aus deinem Abo. Genau das ermöglichte DAZN mit Formulierungen wie „die Inhalte unterliegen gewöhnlich gewissen Beschränkungen“ oder „Gestaltung und Verfügbarkeit können variieren“. Was wie eine harmlose Floskel klingt, war in Wahrheit ein Freibrief für DAZN, Inhalte nach Belieben zu ändern. Für dich als Kunde hieß das: Du zahlst für ein Versprechen, das der Anbieter jederzeit brechen kann.

 

III. Die Auswirkungen auf die Sammelklage

Wenn du von einer DAZN Preiserhöhung der Jahre 2021 und 2022 betroffen bist, gibt es gute Nachrichten: Das Urteil des OLG München stärkt die laufende Sammelklage des vzbv gegen DAZN erheblich. In dieser Klage, die derzeit vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wird, geht es darum, dass Bestandskunden teils das Doppelte für ihr Abo zahlen mussten – oft ohne eine klare Erklärung, geschweige denn Zustimmung. Die Klage zielt darauf ab, dass du und andere betroffene Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten.

Das Urteil des OLG macht deutlich, dass die von DAZN verwendeten Preisanpassungsklauseln rechtswidrig waren. Damit liegt eine starke Grundlage für die Sammelklage vor. Sobald das Klageregister geöffnet wird, kannst du dich eintragen und von der gebündelten Kraft der Verbraucherzentrale profitieren. Das bedeutet: Kein mühsames Einzelverfahren, sondern die Möglichkeit, gemeinsam mit vielen anderen dein Recht durchzusetzen.

 

Fazit – Was DAZN-Abonnenten jetzt beachten müssen

Das Urteil des Oberlandesgerichts München markiert einen wichtigen Erfolg für Verbraucherrechte – und gibt Dir eine stärkere Position, um Dich gegen unfaire Vertragsänderungen zu wehren. Wenn DAZN oder ein anderes Unternehmen künftig versucht, Preise oder Leistungen einseitig zu verändern, hast Du nun ein mächtiges Argument an Deiner Seite: Transparenz und Fairness sind keine Verhandlungssache.

Doch eins ist klar: Abwarten hilft nicht. Wenn Du eine Mitteilung über neue AGB oder Preisanpassungen erhältst, prüfe sie genau. Unternehmen setzen oft darauf, dass Kunden solche Änderungen hinnehmen – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit. Besonders tückisch: Dein Schweigen kann unter Umständen als Zustimmung gewertet werden. Wenn Du mit einer Änderung nicht einverstanden bist, widersprich rechtzeitig und klar. Eine kurze E-Mail oder ein Schreiben reicht in der Regel aus, um Deine Ablehnung zu dokumentieren.

Es lohnt sich außerdem, alle Schritte festzuhalten. Notiere Dir genau, wann Du eine Mitteilung erhalten hast und wie Du darauf reagiert hast. Falls es zu einem Streit kommt, hast Du so Beweise in der Hand, die Deine Position stärken.

Das Urteil des OLG München zeigt auch, dass Du mit solchen Problemen nicht allein bist. Verbraucherzentralen helfen Dir, Dich zu informieren und Deine Rechte durchzusetzen. Es ist gut zu wissen, dass Du Dich auf solche Unterstützung verlassen kannst – gerade, wenn große Unternehmen versuchen, ihre Macht auszuspielen.

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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter