Was für viele mit der Freude an Live-Sport begann, hat sich für zahlreiche DAZN-Kunden in den letzten Jahren zu einem Ärgernis entwickelt. Kaum ein anderes Streamingunternehmen hat so drastische Preiserhöhungen durchgesetzt und dabei so wenig Rücksicht auf die eigene Kundschaft genommen. Während der Sportanbieter einst für seine transparente Preisstruktur gefeiert wurde, hagelt es nun Vorwürfe: einseitige Vertragsänderungen, willkürliche DAZN Preiserhöhung und intransparente Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Kritik hat ihren Weg in die Gerichtssäle gefunden – und mit dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Oktober 2024 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Was dieses Urteil so bedeutend macht? Es offenbart die problematischen Mechanismen hinter Klauseln, die Verbrauchern Kontrolle und Schutz entziehen. Es zeigt, wie Unternehmen sich durch vage Formulierungen Spielräume schaffen, die auf Kosten der Kunden gehen – sei es durch undurchsichtige Preiserhöhungen oder durch Änderungen an gebuchten Leistungen, die plötzlich nicht mehr das halten, was sie einst versprochen haben.
Im Folgenden werfen wir einen genauen Blick darauf, was dieses Urteil bedeutet, wie es zustande kam und welche Konsequenzen es für DAZN und die gesamte Streamingbranche haben könnte. Und vor allem: Was kannst Du als Kunde aus diesem Fall lernen?
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I. Die Entscheidung im Überblick
Als DAZN-Kunde kennst du das Gefühl vielleicht: Du hast ein Sportpaket gebucht, das du liebst, und plötzlich steigen die Preise – ohne eine klare Begründung, ohne dass du zustimmen musst. Genau das hat das Oberlandesgericht München (OLG) in seinem Urteil vom 11. Oktober 2024 unter die Lupe genommen. Im Fokus standen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die DAZN im Jahr 2022 verwendet hat, und die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als intransparent und unfair angegriffen wurden.
Insgesamt entschied das OLG in seinem Urteil vom 11.10.2024 (Az.: 39 U 2482/23 e), dass neun Klauseln in den AGB unwirksam sind. Besonders problematisch: die sogenannte Preisanpassungsklausel, die DAZN das Recht einräumte, die Preise bei „sich verändernden Marktbedingungen“ oder „erheblichen Veränderungen in den Bereitstellungs- oder Beschaffungskosten“ zu erhöhen. Klingt vage? Das fanden auch die Richter. Sie sahen in dieser Formulierung weder Transparenz noch Nachvollziehbarkeit.
“Eine Klausel ist daher zu unbestimmt, wenn sie ganz allgemein an eine Erhöhung der nicht näher umschriebenen Bereitstellungskosten anknüpft und weder die Voraussetzungen noch den Umfang einer Preiserhöhung näher regelt.”
Abonnenten hatten keine Chance zu überprüfen, ob eine DAZN Preiserhöhung tatsächlich gerechtfertigt war. Es blieb allein der Glaube daran, dass DAZN fair handelt – ein fragwürdiges Konstrukt, wie das Gericht feststellte. Noch gravierender war die Feststellung des Gerichts, dass die Klausel DAZN erlaubte, über bloße Kostendeckung hinaus Zusatzgewinne zu erzielen – eine Praxis, die nach § 307 BGB nicht nur unzulässig, sondern schlicht inakzeptabel ist.
Neben der Preisanpassungsklausel stießen auch die Vertragsänderungsklauseln auf scharfe Kritik. DAZN behielt sich vor, die Inhalte des gebuchten Abos jederzeit und ohne triftige Gründe zu ändern. Als Kunde bedeutete das: Was du heute bezahlst, kann morgen schon weniger wert sein – gerade wenn du bereits von einer DAZN Preiserhöhung betroffen bist.