Der Sonntag ist traditionell ein Ruhetag, an dem Lärm und Betriebsamkeit ruhen sollen – zumindest in der Theorie. Für Heimwerker, die unter der Woche wenig Zeit haben, scheint der Sonntag jedoch eine verlockende Gelegenheit, um endlich Handwerksarbeiten zu erledigen. Doch genau hier beginnt ein Spannungsfeld: Was tun, wenn das geplante Bohren oder Hämmern mit den Ruhebedürfnissen der Nachbarschaft kollidiert? Dieser Beitrag geht auf die wichtigsten rechtlichen Grundlagen ein und beantwortet die Frage: Darf man sonntags bohren?
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I. Darf man sonntags bohren? Gesetzliche Vorgaben und lokale Regelungen
In Deutschland gibt es wohl kaum ein Thema, das so viele Heimwerker beschäftigt und zugleich den Hausfrieden so sehr auf die Probe stellt wie die Frage: „Darf man sonntags bohren?“ Rein rechtlich betrachtet, existiert keine bundesweit einheitliche Regelung, die das Bohren und Hämmern an Sonntagen pauschal untersagt. Stattdessen gilt ein Flickenteppich an Vorschriften, der von Bundesland zu Bundesland und oft sogar von Kommune zu Kommune verschieden ausfällt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt den Rahmen vor, indem es die allgemeine Verpflichtung zum Schutz vor Lärm und anderen Immissionen formuliert. Doch die konkrete Umsetzung überlassen die Landesgesetze den Kommunen und Städten.
Ein herausragendes Beispiel ist die Berliner Regelung im § 3 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes: Hier ist es an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt, „Geräusche“ zu verursachen, der die Ruhe anderer erheblich stören könnte. Damit zählt das sonntägliche Bohren in Berlin, unabhängig von der Lautstärke, eindeutig zu den verbotenen Tätigkeiten. In anderen Bundesländern wird ebenfalls der Schutz des Ruhetages großgeschrieben, jedoch variiert die Durchsetzung solcher Vorschriften – und oft bleibt es den örtlichen Ordnungsämtern überlassen, wie rigoros sie auf Lärmklagen reagieren.
Mit anderen Worten: Wer am Sonntag den Bohrer ansetzt, steht in weiten Teilen Deutschlands mit einem Fuß auf dünnem Eis. Selbst wenn es keine eindeutigen Verbote gibt, ist die Frage nach der Zumutbarkeit entscheidend. Was für den einen ein kleiner Eingriff in den Sonntag ist, wird von Nachbarn schnell als Invasion des Ruhetages empfunden. Ein vorsichtiger Blick auf die Website der zuständigen Gemeinde oder ein Anruf beim Ordnungsamt sind oft hilfreich – auch wenn in den meisten Fällen das Ergebnis ernüchternd ausfallen dürfte.