Doch gerade an Sonntagen ist die Regelung häufig strikter: Hier wird das Bohren, Hämmern und vergleichbare Lärmerzeugnisse kategorisch verboten. Wussten Sie schon, welche Tage als Werktage gelten? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Beitrag zur Frage „Ist Samstag ein Werktag“!
Für den Mieter bedeutet die Beachtung der Hausordnung in der Praxis: Wer sich nicht an diese Regelungen hält, riskiert mehr als nur genervte Nachbarn. Oft ist der erste Schritt eine Abmahnung durch den Vermieter und dieser kann bei wiederholten Störungen des Hausfriedens auch ohne weitere Verzögerung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses greifen. Im Mietrecht (§ 543 BGB) kann das Ignorieren der Ruhezeiten als „nachhaltige Störung des Hausfriedens“ interpretiert werden, was einen gewichtigen Kündigungsgrund darstellt. Die Rechtsprechung ist hier zwar nicht immer einheitlich, aber gerade bei andauernder und erheblicher Lärmbelästigung wird die Kündigung des Mietverhältnisses regelmäßig als angemessen betrachtet.
Allerdings ist in Mehrparteienhäusern oft auch die Kulanz gefragt. In Fällen, in denen ein dringender Handwerksbedarf besteht – etwa bei unaufschiebbaren Reparaturen –, empfiehlt es sich für den Mieter, die Nachbarn vorab freundlich zu informieren. Ein freundliches Gespräch im Treppenhaus oder ein kurzer Hinweis an der Haustür kann aus einer potenziellen Ruhestörung eine tolerierte Ausnahme machen.