Darf man sonntags bohren? – Regeln und Tipps gegen Ärger

Der Sonntag ist traditionell ein Ruhetag, an dem Lärm und Betriebsamkeit ruhen sollen – zumindest in der Theorie. Für Heimwerker, die unter der Woche wenig Zeit haben, scheint der Sonntag jedoch eine verlockende Gelegenheit, um endlich Handwerksarbeiten zu erledigen. Doch genau hier beginnt ein Spannungsfeld: Was tun, wenn das geplante Bohren oder Hämmern mit den Ruhebedürfnissen der Nachbarschaft kollidiert? Dieser Beitrag geht auf die wichtigsten rechtlichen Grundlagen ein und beantwortet die Frage: Darf man sonntags bohren?

 

 

I. Darf man sonntags bohren? Gesetzliche Vorgaben und lokale Regelungen

In Deutschland gibt es wohl kaum ein Thema, das so viele Heimwerker beschäftigt und zugleich den Hausfrieden so sehr auf die Probe stellt wie die Frage: „Darf man sonntags bohren?“ Rein rechtlich betrachtet, existiert keine bundesweit einheitliche Regelung, die das Bohren und Hämmern an Sonntagen pauschal untersagt. Stattdessen gilt ein Flickenteppich an Vorschriften, der von Bundesland zu Bundesland und oft sogar von Kommune zu Kommune verschieden ausfällt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt den Rahmen vor, indem es die allgemeine Verpflichtung zum Schutz vor Lärm und anderen Immissionen formuliert. Doch die konkrete Umsetzung überlassen die Landesgesetze den Kommunen und Städten.

Ein herausragendes Beispiel ist die Berliner Regelung im § 3 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes: Hier ist es an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt, „Geräusche“ zu verursachen, der die Ruhe anderer erheblich stören könnte. Damit zählt das sonntägliche Bohren in Berlin, unabhängig von der Lautstärke, eindeutig zu den verbotenen Tätigkeiten. In anderen Bundesländern wird ebenfalls der Schutz des Ruhetages großgeschrieben, jedoch variiert die Durchsetzung solcher Vorschriften – und oft bleibt es den örtlichen Ordnungsämtern überlassen, wie rigoros sie auf Lärmklagen reagieren.

Mit anderen Worten: Wer am Sonntag den Bohrer ansetzt, steht in weiten Teilen Deutschlands mit einem Fuß auf dünnem Eis. Selbst wenn es keine eindeutigen Verbote gibt, ist die Frage nach der Zumutbarkeit entscheidend. Was für den einen ein kleiner Eingriff in den Sonntag ist, wird von Nachbarn schnell als Invasion des Ruhetages empfunden. Ein vorsichtiger Blick auf die Website der zuständigen Gemeinde oder ein Anruf beim Ordnungsamt sind oft hilfreich – auch wenn in den meisten Fällen das Ergebnis ernüchternd ausfallen dürfte.

 

II. Was gilt für Mieter in Mehrfamilienhäusern?

1. Ruhezeiten und Hausordnung

Für Mieter in Mehrparteienhäusern ist die Frage nach dem Bohrer-Einsatz an Sonntagen und Feiertagen noch sensibler. Hier treffen unterschiedliche Ruhebedürfnisse und Lebensstile auf engem Raum aufeinander – und die Hausordnung stellt häufig die oberste Instanz dar. In vielen Mietverträgen wird der Sonntag nicht nur als Ruhetag festgeschrieben, sondern ausdrücklich auch als „bohrfreier“ Tag deklariert. Die Hausordnung konkretisiert dies oft durch genaue Ruhezeiten, die in der Regel werktags von 13 bis 15 Uhr und von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens gelten. Doch gerade an Sonntagen ist die Regelung häufig strikter: Hier wird das Bohren, Hämmern und vergleichbare Lärmerzeugnisse kategorisch verboten.

Für den Mieter bedeutet das in der Praxis: Wer sich nicht an diese Regelungen hält, riskiert mehr als nur genervte Nachbarn. Oft ist der erste Schritt eine Abmahnung durch den Vermieter – und dieser kann bei wiederholten Störungen des Hausfriedens auch ohne weitere Verzögerung zur fristlosen Kündigung greifen. Nach deutschem Mietrecht (§ 543 BGB) kann das Ignorieren der Ruhezeiten als „nachhaltige Störung des Hausfriedens“ interpretiert werden, was einen gewichtigen Kündigungsgrund darstellt. Die Rechtsprechung ist hier zwar nicht immer einheitlich, aber gerade bei andauernder und erheblicher Lärmbelästigung wird die Kündigung des Mietverhältnisses durchaus als angemessen betrachtet.

Allerdings ist in Mehrparteienhäusern oft auch die Kulanz gefragt. In Fällen, in denen ein dringender Handwerksbedarf besteht – etwa bei unaufschiebbaren Reparaturen –, empfiehlt es sich für den Mieter, die Nachbarn vorab freundlich zu informieren.Ein freundliches Gespräch im Treppenhaus oder ein kurzer Hinweis an der Haustür kann aus einer potenziellen Ruhestörung eine tolerierte Ausnahme machen.

 

2. Bis wann darf man bohren?

Die allgemein geltenden Ruhezeiten in Deutschland sehen vor, dass werktags bis spätestens 22 Uhr gearbeitet werden darf. An Werktagen ist das Bohren oft ab 7 Uhr morgens erlaubt, wobei in vielen Hausordnungen zwischen 13 und 15 Uhr eine Mittagsruhe vorgeschrieben ist. Das bedeutet, dass Mieter zwischen diesen Zeiten auf ruhestörende Arbeiten verzichten sollten, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.

 

III. Darf man an Feiertagen bohren?

Feiertage stehen in unserer Gesellschaft nicht nur für ein Recht auf Erholung, sondern auch für eine Art verordnete Ruhe – fast schon wie ein kollektiver Atemzug, der den alltäglichen Lärm der Welt einen Moment lang zum Schweigen bringen soll. Die Frage „Darf man an Feiertagen bohren?“ entfaltet vor diesem Hintergrund eine interessante Dynamik. Gesetzlich ist die Antwort fast so rigoros wie die Regelungen für Sonntage: Feiertage sind im Sinne der Landes-Feiertagsgesetze und der Bundesimmissionsschutzverordnung geschützte Ruhetage. Hier herrscht ein verstärkter Lärmschutz, der sicherstellt, dass die Stille nicht von Bohrmaschinen durchbrochen wird.

 

IV. Was tun, wenn Bohren unvermeidlich ist?

Manchmal jedoch lässt sich das Bohren nicht vermeiden – sei es eine dringende Reparatur oder eine Sicherheitsmaßnahme, die keinen Aufschub duldet. In solchen Situationen, in denen das Bohren unvermeidlich ist, rückt eine alte Tugend in den Fokus: Kommunikation. Ein kurzer Gang zur Tür der Nachbarn und ein freundliches Gespräch können oft wahre Wunder wirken. Wer mit Ruhe und Freundlichkeit seine Situation schildert und erklärt, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt, zeigt sich als verantwortungsvoller Mitmieter, der die Ruhebedürfnisse seiner Nachbarn wertschätzt.

In vielen Gemeinden ist es außerdem möglich, bei dringenden Arbeiten eine Sondergenehmigung zu beantragen. Diese bietet eine rechtliche Absicherung und beugt gleichzeitig Missverständnissen vor. Sofern die Arbeiten genehmigt sind, wissen Nachbarn und Ordnungshüter gleichermaßen, dass die Maßnahme notwendig ist und nicht aus reiner Heimwerkerlust erfolgt.

Doch nicht immer muss der Bohrer wirklich zum Einsatz kommen. Es gibt heute zahlreiche clevere Alternativen, um die geplanten Arbeiten ohne den typischen Krach zu erledigen. Beispiele dafür sind:

  • Klebebefestigungen: Spezielle Klebehaken tragen oft mehr Gewicht, als man denkt, und können auch schwere Bilder oder kleinere Regale halten. Diese Lösung bietet sich besonders für Fliesen oder glatte Wände an.
  • Montage-Klebeband: Robustes, doppelseitiges Klebeband eignet sich hervorragend zum Anbringen von Dekorationen und ist ideal für Mieter, da es spurlos entfernt werden kann.
  • Bilderleistenstreifen: Diese speziellen Klebestreifen sind besonders stabil und für das Anbringen von Bildern oder Postern geeignet, ohne dass Bohrlöcher entstehen.

Für Heimwerker, die ihre Arbeiten unbedingt am Wochenende erledigen müssen, gibt es überdies verschiedene weitere Strategien, um die Lärmbelastung zu minimieren:

  • Leise Bohrmaschinen: Moderne Bohrmaschinen sind oft leiser und verursachen weniger Vibrationen.
  • Schallabsorber und Teppiche: Die Verwendung von Schallabsorberplatten und dicken Teppichen hilft, den Lärm zu reduzieren, indem sie die Vibrationen abfangen.
  • Dämmmaterialien: Zwischenräume in Wänden oder an Türen mit Dämmmaterialien auszufüllen, kann die Schallübertragung auf andere Räume oder Wohnungen reduzieren.

 

V. Konsequenzen bei Missachtung der Ruhezeiten

Für all jene, die den Drang verspüren, an Sonn- oder Feiertagen endlich den Werkzeugkasten zu zücken, bedeutet das: Vorsicht ist geboten! Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 117 OwiG) drohen bei Missachtung der Lärmschutzvorschriften Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Wer innerhalb von Ruhezeiten bohrt, riskiert also nicht nur den Unmut der Nachbarn, sondern auch ein empfindliches Loch im eigenen Portemonnaie. In besonders gravierenden Fällen, bei denen der Lärm nachhaltig den Hausfrieden stört, könnte sogar eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden (§ 543 BGB).

 


VI. FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Darf man sonntags bohren?

Toggle content goes here, click edit button to change this text.

Darf man sonntags bohren?

Nein, an Sonn- und Feiertagen ist das Bohren grundsätzlich untersagt. Die meisten Landesimmissionsschutzgesetze sowie Hausordnungen sehen hier einen ganztägigen Ruhetag vor, an dem Lärm vermieden werden muss.

Wie lange darf man sonntags bohren, wenn es unvermeidlich ist?

Wenn das Bohren unvermeidlich ist, sollte dies vorher mit den Nachbarn abgesprochen werden. Am besten erfolgt dies in den späten Vormittagsstunden oder frühen Nachmittagsstunden und nur für eine kurze Dauer.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Ruhezeiten?

Wer die Ruhezeiten nicht einhält, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 Euro gemäß § 117 OwiG und kann bei wiederholten Verstößen eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses erhalten.

Gibt es Alternativen zum Bohren, die weniger Lärm verursachen?

Ja, moderne Klebe- und Klemmsysteme ermöglichen die Befestigung von Gegenständen ohne Bohrlärm. Auch leise Bohrmaschinen und Schallabsorber sind eine gute Wahl, um den Lärm zu minimieren.

Andere Themen

Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter