Catcalling – Zwischen Bagatelle und strafwürdigem Unrecht

Catcalling beschreibt eine Form der verbalen sexuellen Belästigung. Unter diesem Begriff fallen insbesondere sexuell anzügliche Rufe, Bemerkungen, Pfiffe oder Gesten, die meist in der Öffentlichkeit stattfinden. Meist handelt es sich hierbei mehr als nur um harmlose Anmachsprüche: Unabhängig davon, was Frauen tragen, wo sie sich befinden oder zu welcher Uhrzeit sie unterwegs sind, werden Frauen mit anstößigen und respektlosen Kommentaren wie „geile Titten“, “zeig mal deine Kurven” oder „lass ficken“ belästigt.

Typischerweise richtet sich Catcalling gegen Frauen. Nach einer Pilotstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2022 erlebten rund 44 % der Frauen in Deutschland Situationen, in denen sie Opfer einer verbalen sexuellen Belästigung wurden. Für viele Frauen ist das Catcalling daher eine unerwünschte Erfahrung, die sie mindestens einmal im Leben machen mussten. Viel verheerender sind zudem die Auswirkungen solcher Handlungen, die von leichten Irritationen bis hin zu tiefgreifenden psychologischen Belastungen reichen. Doch inwieweit ist Catcalling nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland strafbar? Und sollte es das rechtspolitisch betrachtet überhaupt sein?

Aktuelle Debatte: Kommt ein eigener Straftatbestand für Catcalling? Die politische Diskussion um eine strafrechtliche Erfassung von Catcalling hat in jüngster Zeit deutlich an Dynamik gewonnen. Vor allem SPD-geführte Landesjustizministerien – darunter Rheinland-Pfalz und Berlin – sprechen sich dafür aus, eine eigenständige Regelung im Strafgesetzbuch zu prüfen. Ziel sei es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die auch nichtkörperliche Formen sexueller Belästigung – insbesondere im öffentlichen Raum – adressiert.

Im Raum steht die Einführung eines neuen Straftatbestandes, der zwischen sozial unangemessenem Verhalten und strafrechtlich relevanter Herabwürdigung differenziert. Eine sogenannte „Erheblichkeitsschwelle“ soll sicherstellen, dass nur solche Fälle erfasst werden, in denen Betroffene objektiv entwürdigt und in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden. Das wäre ein Paradigmenwechsel – weg von der rein körperlichen Komponente hin zu einem erweiterten Schutzverständnis.1

I. Catcalling Definition und Auswirkungen

Catcalling ist ein Phänomen, das seinen Ursprung in der englischen Umgangssprache hat und mittlerweile auch in Deutschland als Begriff für eine spezifische Form der verbalen sexuellen Belästigung etabliert ist. Es beschreibt primär das Hinterherrufen, Hinterherpfeifen oder das Abgeben anzüglicher Kommentare, die meist in öffentlichen Räumen an Frauen gerichtet sind. Dabei handelt es sich um eine Form der Kommunikation, die häufig ohne Einwilligung und unerwartet erfolgt, und darauf abzielt, die Aufmerksamkeit der betroffenen Person auf ihr Geschlecht und ihr äußeres Erscheinungsbild zu lenken.

 

1. Was ist Catcalling?

Catcalling geht jedoch über die bloße Äußerung von Kommentaren hinaus. Es umfasst jegliche verbale Ausdrucksweise, die sexuelle Konnotationen trägt und dazu dient, das Gegenüber auf eine unangemessene und oft entwürdigende Weise auf seine körperlichen Merkmale zu reduzieren. Dies kann von scheinbar harmlosen Kommentaren wie „Hey, hübsche Beine!“ bis hin zu deutlich obszöneren Bemerkungen oder Gesten reichen, die das Gegenüber als sexuelles Objekt darstellen. Der Kern des Catcallings liegt indes in der Reduktion der betroffenen Person auf ihr Äußeres und die damit verbundene Verletzung ihrer Würde und persönlichen Integrität.

2. Psychologische und soziale Auswirkungen von Catcalling

Die Auswirkungen von Catcalling auf die Betroffenen sind tiefgreifend und dürfen nicht unterschätzt werden. Zahlreiche Studien und Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass Catcalling nicht nur als lästig oder unangenehm empfunden wird, sondern auch ernsthafte psychologische Folgen haben kann. Betroffene berichten häufig von einem starken Gefühl der Unsicherheit und Verletzlichkeit, das durch solche verbalen Übergriffe ausgelöst wird. Dieses Gefühl kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls führen, da die Betroffenen sich in ihrer persönlichen Integrität angegriffen fühlen und ihre Person auf ein sexuelles Objekt reduziert sehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Angst, die durch solche Erlebnisse ausgelöst wird. Viele Betroffene entwickeln nach wiederholten Catcalling-Vorfällen ein erhöhtes Bewusstsein für potenzielle Gefahren in ihrer Umgebung. Dies kann dazu führen, dass sie bestimmte Orte oder Situationen meiden, um weiteren Belästigungen aus dem Weg zu gehen. Dieses vermeidende Verhalten hat zur Folge, dass die Betroffenen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und sich in öffentlichen Räumen weniger sicher fühlen. Für viele Frauen bedeutet dies, dass sie bestimmte Routen nur zu bestimmten Tageszeiten wählen oder abends gar nicht mehr allein unterwegs sind.

3. Gesellschaftliche Relevanz von Catcalling

Die gesellschaftliche Relevanz von Catcalling liegt in der allgegenwärtigen Natur dieses Phänomens und den weitreichenden Konsequenzen, die es für das öffentliche Leben und die individuelle Freiheit der Betroffenen hat. Catcalling ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern spiegelt auch tief verwurzelte gesellschaftliche Normen und Machtstrukturen wider. Es perpetuiert Geschlechterstereotype und festigt die Vorstellung, dass der weibliche Körper in der Öffentlichkeit zur freien Verfügung steht.

Zudem trägt Catcalling zur Normalisierung von sexualisierter Gewalt bei. Auch wenn es sich nicht um körperliche Übergriffe handelt, wird durch solche verbalen Attacken eine Atmosphäre geschaffen, in der sexuelle Belästigung als alltägliches und akzeptables Verhalten wahrgenommen wird. Dies kann dazu führen, dass Betroffene sich nicht trauen, sich zur Wehr zu setzen oder solche Vorfälle anzuzeigen, aus Angst, nicht ernst genommen zu werden.

Die wiederholte Konfrontation mit Catcalling kann somit das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen der Betroffenen in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. In einer Gesellschaft, die auf Gleichberechtigung und Respekt basiert, stellt dies ein erhebliches Problem dar, das eine ernsthafte Auseinandersetzung und geeignete Gegenmaßnahmen erfordert.

II. Ist Catcalling strafbar?

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland sieht keine spezifische Strafbarkeit für Catcalling vor. Das Strafgesetzbuch (StGB) erfasst nämlich sexuelle Übergriffe vor allem gerade dann, wenn sie körperlicher Natur sind, wie in den §§ 177 ff. StGB geregelt. Tathandlungen wie verbale sexuelle Belästigung, wie sie beim Catcalling vorkommt, werden jedoch auch weiterhin nur unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich verfolgt und fallen gerade nicht unter den Tatbestand des sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB) oder der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB).

 

1. Die rechtliche Einordnung

Die Möglichkeit, Catcalling unter § 185 StGB als Beleidigung zu subsumieren, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach § 185 StGB ist eine Beleidigung strafbar, wenn die verbale Äußerung die Ehre des Opfers in einer Weise verletzt, die als herabwürdigend oder ehrverletzend angesehen wird. Dabei kann es sich sowohl um Tatsachenbehauptungen als auch um Werturteile handeln, die die Ehre einer Person beeinträchtigen.

Die rechtliche Hürde, Catcalling als Beleidigung zu ahnden, ist jedoch hoch. Dies zeigt exemplarisch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2017. In diesem Fall hatte ein Mann auf offener Straße ein elfjähriges Mädchen obszön angesprochen, unter anderem mit der Bemerkung, dass er sie „an ihrer Muschi fassen“ wolle. Obwohl diese Aussage offenkundig anstößig und sexuell aufgeladen war, sah der BGH keine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB gegeben (BGH, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 2 StR 415/17). Der Mann wurde freigesprochen, weil die Äußerung nach Auffassung des Gerichts keine herabsetzende Bewertung der Person des Mädchens enthielt, sondern „bloß sexualbezogene oder grob sexuelle Äußerungen“ darstellte, die nicht den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen​.

Auch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bietet keine spezifische Grundlage zur Sanktionierung von Catcalling. Die §§ 118 und 119 OWiG, die Belästigungen der Allgemeinheit oder grob anstößige Handlungen regeln, erfassen das Phänomen nicht, da Catcalling meist als individuelle Belästigung und nicht als eine die Allgemeinheit betreffende Handlung wahrgenommen wird. Für eine Sanktionierung nach diesen Vorschriften müsste die Belästigung eine allgemeine Störung des öffentlichen Friedens darstellen, was bei den meisten Formen von Catcalling nicht der Fall ist​

 

2. Diskussion über gesetzliche Anpassungen

Diese Entscheidung des BGH verdeutlicht die Schwierigkeiten, die aktuelle Rechtslage auf verbale sexuelle Belästigungen wie Catcalling anzuwenden. Obwohl verbale sexuelle Belästigungen eine erhebliche Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsempfindens und der persönlichen Würde darstellen können, fehlt bislang eine klare gesetzliche Grundlage, um solche Handlungen strafrechtlich zu verfolgen. Angesichts dieser Lücken im Strafrecht wird diskutiert, ob eine spezifische Strafnorm geschaffen werden sollte, wie dies beispielsweise in Frankreich, Belgien und Portugal bereits der Fall ist.

Hinweis Wer sich für die Grenzen des Strafrechts bei verbalinger sexueller Belästigung interessiert, dem sei auch unser Beitrag - Sexuelle Belästigung im StGB – zwischen Missverständnis und Strafbefehl -empfohlen. Dieser beleuchtet insbesondere, wie Begriffe wie „Belästigung“ und „sexuell“ im Strafgesetzbuch auszulegen sind, welche Rolle der Strafbefehl spielt und welche Missverständnisse häufig auftreten.

III. Catcalling und die Lücke im Strafrecht

Die bestehende Rechtslage in Deutschland wirft die Frage auf, ob die derzeitige Gesetzgebung ausreicht, um verbale sexuelle Belästigungen wie Catcalling angemessen zu sanktionieren. In Ländern wie Frankreich, Belgien und Portugal ist Catcalling bereits als Straftatbestand eingeführt worden. In Deutschland wird diese Frage weiterhin kontrovers diskutiert. Kritiker der aktuell vorzufindenden Gesetzesdebatte weisen darauf hin, dass das Strafrecht als „ultima ratio“ des staatlichen Eingriffshandelns nur bei hinreichend gewichtigen Angriffen auf Rechtsgüter zum Einsatz kommen sollte. Befürworter einer Strafbarkeit von Catcalling argumentieren hingegen, dass auch verbale sexuelle Übergriffe eine Form von Gewalt darstellen, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die persönliche Ehre verletzen.

Angesichts der wachsenden Debatte um die strafrechtliche Erfassung von Catcalling hat Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann kürzlich eine Initiative gestartet, die darauf abzielt, verbale sexuelle Belästigung als Straftat zu ahnden. Sie sieht eine Strafbarkeitslücke im deutschen Rechtssystem, die es zu schließen gilt. Wahlmann betont, dass verbale sexuelle Übergriffe, die tief in die Privatsphäre der Betroffenen eindringen und Ängste auslösen, nicht als Bagatelle abgetan werden sollten. Ziel ihrer Initiative ist es, das Strafgesetzbuch so zu erweitern, dass auch verbale Formen der sexuellen Belästigung unter Strafe gestellt werden.

Anwalt-Insights: RA Nikolai Odebralski

Fachliche Einordnung aus Perspektive der Strafverteidigung

 

Beleidigung auf sexueller Grundlage vs. Catcalling

Wenn der Vorwurf eine neue Dimension erhält

Nicht jede respektlose Bemerkung oder plumpe Anmache ist strafbar. Werden Äußerungen oder Gesten jedoch gezielt eingesetzt, um eine Person sexuell herabzusetzen, kann dies den Straftatbestand der Beleidigung auf sexueller Grundlage erfüllen (§ 185 StGB i.V.m. § 184i StGB).

In meiner Tätigkeit als Anwalt für Sexualstrafrecht erlebe ich immer wieder, dass ein zunächst unspezifischer Vorwurf wegen „Catcalling“ im Laufe der Ermittlungen zu einer konkreten Beschuldigung nach diesen Vorschriften wird. Der Kernunterschied: Catcalling ist nach der aktuellen Gesetzeslage nicht automatisch strafbar – entscheidend ist, ob sich eine gezielte, sexualbezogene Herabwürdigung nachweisen lässt.

Gelangen Ermittlungsbehörden zu dieser Einschätzung, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Gerade in dieser Grauzone kann schon eine unbedachte Aussage ausreichen, um harmlose Worte oder Gesten in einen strafrechtlich belastenden Kontext zu rücken. Deshalb setze ich mit meinem Team früh an: Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen – und arbeiten darauf hin, dass es gar nicht erst zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Typische Eskalationsdynamik im Ermittlungsverfahren

Gerade bei Catcalling-Vorwürfen zeigt sich im Strafverfahren häufig ein gleiches Muster: Aus einer anfangs vagen oder allgemein gehaltenen Schilderung entwickelt sich Schritt für Schritt ein präziser, strafrechtlich relevanter Tatvorwurf. Dieser Prozess wird oft durch nachträgliche Ergänzungen, emotional gefärbte Erinnerungen oder Interpretationseffekte beeinflusst – etwa durch die Wortwahl in polizeilichen Vermerken, die Sichtweise einzelner Ermittlungsbeamter oder zusätzliche Zeugenaussagen.

So kann eine Äußerung, die zunächst nur als unhöflich oder grenzüberschreitend wahrgenommen wurde, später als gezielte sexuelle Herabwürdigung bewertet werden – mit gravierenden Folgen für die rechtliche Einordnung und das Strafmaß.

In dieser Phase entscheidet eine präzise juristische Trennung darüber, ob ein Verfahren eingestellt wird oder Anklage droht. Die relevanten Fragen lauten:

  • Was wurde tatsächlich gesagt oder gezeigt?
  • An wen war es konkret gerichtet?
  • Ist eine eindeutige sexuelle Herabsetzung beweisbar?

Wer hier früh eine klare Verteidigungslinie zieht, kann verhindern, dass sich belastende Deutungen verfestigen und die gesamte Verteidigungsstrategie auf einer ungünstigen Grundlage aufbaut.

Verteidigungsansätze bei Vorwürfen der Beleidigung auf sexueller Grundlage

Wird ein ursprünglich als „Catcalling“ eingestufter Vorwurf im Ermittlungsverfahren zur Beleidigung auf sexueller Grundlage hochgestuft, verschiebt sich der Fokus der Verteidigung sofort: Ausschlaggebend ist dann die exakte Prüfung der Tatbestandsmerkmale aus § 185 StGB in Verbindung mit § 184i StGB. Ziel ist, darzulegen, dass die Handlung weder eine eindeutige sexuelle Herabwürdigung noch eine zweifelsfrei persönliche Adressierung beinhaltete.

Gerade in emotional angespannten Situationen können spontane Bemerkungen, ironische Kommentare oder doppeldeutige Gesten von Dritten im Nachhinein als gezielt sexuell abwertend interpretiert werden. Häufig fehlt es dabei am erforderlichen Vorsatz – also daran, dass der Beschuldigte bewusst und gewollt eine sexuelle Herabsetzung bezweckte.

Dabei prüfen im Detail zunächst die Beweislast: Gibt es neutrale Zeugen oder objektive Belege – oder stützt sich der Vorwurf allein auf eine Belastungsaussage? Ebenso analysiere ich den Kontext, um alternative Deutungen wie Scherz, Ironie oder Unverbindlichkeit zu stützen. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen setzen wir gezielt anerkannte aussagepsychologische Kriterien ein, um Widersprüche herauszuarbeiten.

Ein weiterer wichtiger Angriffspunkt ist der subjektive Tatbestand:

  • War dem Beschuldigten klar, dass seine Handlung als sexuelle Herabwürdigung verstanden wird?
  • Oder konnte sie – objektiv betrachtet – auch anders interpretiert werden?

Diese Differenzierungen machen oft den Unterschied, um den Tatvorwurf abzuschwächen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – idealerweise schon in einer frühen Phase, bevor sich belastende Deutungen verfestigen.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Wird ein Verhalten als Beleidigung auf sexueller Grundlage gewertet, sieht das Gesetz empfindliche Sanktionen vor – von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Selbst eine vermeintlich milde Strafe kann langfristige Folgen haben: Ein Eintrag im Führungszeugnis, Einschränkungen im Berufsleben oder ein nachhaltiger Reputationsschaden im privaten Umfeld sind nicht selten.

Frühzeitiges Ansetzen der Verteidigung.

In der Frühphase des Ermittlungsverfahrens wird der „Ton“ der Akte gesetzt: Formulierungen in polizeilichen Vermerken oder die Interpretation von Zeugenaussagen prägen, wie Staatsanwaltschaft und Gericht den Fall sehen. Steht erst einmal eine belastende Interpretation im Raum, ist sie später nur schwer zu entkräften.

Wichtige Maßnahmen für eine wirksame Frühverteidigung:

  • Schnelle Akteneinsicht, um die Sichtweise der Ermittlungsbehörden zu erkennen und gezielt zu entkräften.
  • Frühzeitiges Einbringen entlastender Argumente, bevor sich eine belastende Deutung verfestigt.
  • Strategische Beweissicherung, z. B. durch eigene Zeugen oder dokumentierte Kontextinformationen.

Wer frühzeitig reagiert, kann nicht nur die Weichen für eine Einstellung stellen, sondern auch verhindern, dass eine unbedachte Aussage zum Ausgangspunkt einer strafrechtlichen Eskalation wird.

RA Nikolai Odebralski

RA Nikolai Odebralski

Erstgespräch vereinbaren: 0201 / 747 188 0

E-Mail: info@ra-odebralski.de

IV. Beispiele für Catcalling und die rechtliche Einordnung

Zu den häufigsten Formen von Catcalling zählen das Hinterherpfeifen, Kussgeräusche, und anzügliche Kommentare wie „Hey Blondie“ oder „Geiler Hintern“. Solche Bemerkungen, die oft flüchtig und ohne unmittelbare Folge geäußert werden, erfüllen nach der aktuellen Rechtsprechung in der Regel nicht den Tatbestand der Beleidigung, da ihnen keine herabwürdigende Bewertung der Person zugrunde liegt. Jedoch könnte in besonders schwerwiegenden Fällen, in denen die Äußerungen eine deutliche Herabwürdigung des Opfers beinhalten, eine Strafbarkeit nach § 185 StGB in Betracht kommen. Sprechen Sie in diesem Fall unbedingt mit Freunden, Familie oder einer Vertrauensperson über das Erlebte und erwägen Sie rechtliche Schritte bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt.

V. Schlussfolgerung

Catcalling ist ein weitverbreitetes Phänomen, das weit über einen harmlosen Disput hinausgeht und für die Betroffenen schwerwiegende psychische und emotionale Folgen haben kann. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland ermöglicht es, Catcalling in besonders schwerwiegenden Fällen zwar als Beleidigung zu verfolgen, doch bleibt die Frage offen, ob dies ausreicht, um den Opfern den nötigen Schutz zu gewährleisten. Während in anderen Ländern wie Frankreich und Belgien bereits spezifische Gesetze eingeführt wurden, die erfolgreich wirken, stellt sich in Deutschland nach wie vor die Frage, ob das Strafrecht erweitert werden sollte, um derartige Handlungen effizienter zu sanktionieren

Es wird insofern abzuwarten sein, wie der Gesetzgeber auf diese Herausforderungen reagiert. Die Diskussion deutet darauf hin, dass die Gesellschaft zunehmend erkennt, dass auch verbale Übergriffe nicht toleriert werden dürfen. Ob Catcalling jedoch zu einem eigenständigen Straftatbestand wird, hängt von weiteren politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ab. Bis dahin bleibt es eine Herausforderung für die Rechtsprechung, in jedem Einzelfall eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, die sowohl den Schutz der Opfer als auch die Prinzipien des Strafrechts wahrt.

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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

    • Abschluss im Dezember 2025 (Staatsexamen, sog. Erste Juristische Prüfung)
    • Studium der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (2020-2025)
    • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur
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