Bildungsurlaub umfasst ein breites Spektrum an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen. Zulässig sind berufliche, politische oder ehrenamtliche Bildungsinhalte. Entscheidend ist die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesgesetz. Die zugelassenen Bildungsurlaub Angebote müssen für das jeweilige Bundesland zertifiziert sein. Maßgeblich ist das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht des Wohnortes.
Zu den klassischen Angeboten zählen Sprachkurse, Kommunikationsseminare und politische Trainings. Insbesondere besteht die Möglichkeit, über die VHS Bildungsurlaub zu machen, da Volkshochschulen häufig über die notwendige Anerkennung verfügen und bundesländerübergreifend zertifizierte Veranstaltungen anbieten.
Auch Themen aus dem Gesundheitsbereich sind weitläufig anerkannt. Dabei steht die Förderung der mentalen Gesundheit und der Stressbewältigung im Vordergrund. Entscheidend ist letztlich, dass der Bildungsurlaub zur Erhaltung der beruflichen Leistungsfähigkeit beiträgt. Ein unmittelbarer Bezug zum jeweiligen Beruf wird, entgegen einer verbreiteten Annahme, in den meisten Bundesländern nicht gefordert.
Auch Sprachreisen ins Ausland sind möglich. Wer etwa in Spanien Bildungsurlaub verbringen möchte oder im Bildungsurlaub Englisch lernen will, darf dies in den meisten Fällen problemlos tun. Voraussetzung ist, dass der Kurs im Bundesland des Arbeitgebers anerkannt ist. Einzig in Nordrhein-Westfalen darf der Veranstaltungsort höchstens 500 Kilometer Luftlinie von der Landesgrenze entfernt liegen.