BMJGerWidAnO 2024
Ausfertigungsdatum: 30.10.2023
Vollzitat:
“Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 308)”
| AnO aufgeh. durch Ziff III Satz 2 AnO 2030-14-255 v. 11.3.2026 I Nr. 94 mWv 1.7.2026 | |
| Ersetzt AnO 2030-14-158 v. 9.3.2008 I 415 (BMJGerWidAnO) |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
die Befugnis übertragen, in beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden. Das gilt nicht für die Angelegenheiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.